Backofen-Grill-Kaminglas-Reiniger 400 ml
Der Backofenreiniger entfernt Eingebranntes, Fett, Schmutz und Ruß. Der kraftvolle aktiv Schaum reinigt Ofen- und Kaminglas, Backöfen, Grills, Backbleche, Herdplatten und Töpfe schnell und gründlich. Vorteil des Reinigers ist die Aktiv-Schaum-Formel, diese reinigt selbstständig und haftet sehr gut an Flächen. Der Grillreiniger ist für die Kalt- und Warmreinigung geeignet.
Nicht auf Aluminium, Kupfer, lackierten Flächen, elektronische Kontakte und Ventilator Öffnungen sprühen. Bodenbeläge vor Spritzern schützen.
- Reinigt selbständig und entfernt kraftvoll hartnäckigen Schmutz
- Mit Aktiv-Schaum Formel
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P260 Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/Hersteller anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Sonstige Gefahren
PBT: Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioakkumulierbar, toxisch) bzw. erfüllt nicht die Kriterien für PBT gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). · vPvB: Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = sehr persistent, sehr bioakkumulierbar) bzw. erfüllt nicht die Kriterien für vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).